Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, sowohl vom Leistungserbringer (Glänzende Pflege, Kristina Glänzel) als auch dem Kunden / Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat. D.h. es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Kunden / Patienten und dem Leistungserbringer (Glänzende Pflege, Kristina Glänzel).
(2) Schweigepflicht
Die Pflegefachfrau Kristina Glänzel wird ihr anvertraute Daten nicht an Dritte weitergeben und gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz verwalten und bearbeiten
(3) Honorare/Preisliste
Für meine Leistungen berechne ich für Kunden/Patienten ausschließlich Honorarbeträge auf der Grundlage für Pflegefachfrauen. Dies ist der Kostenanteil der Leistungen nach KLV 7 nach dem schweizerischerischen Krankenversicherungsgesetz KVG.
(4) Bezahlung
Der Kunde / Patient verpflichtet sich innerhalb von 30 Tagen, ohne Abzug, nach Rechnungseingang den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag auf den in der Rechnung genannten Überweisungsschein.
(5) Terminabsage
Vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieser mit der Pflegefachfrau Kristina Glänzel, per E-Mail oder telefonisch unter 076 78 70 210, auch als Mitteilung auf der Mailbox, unter Angabe des Kunden- / Patientennamens, Termindatum und Uhrzeit besprochen wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in oder dritte Personen derer verantwortlich. Andernfalls kann die Glänzende Pflege, Kristina Glänzel dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen. Die Leistungen, die von den Kassen nicht erstattet werden, stellen wir privat in Rechnung.
(6) Verspätungen
Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich ihre Einsatzzeit entsprechend oder obligt der Entscheidung der Pflegefachfrau Kristina Glänzel. Sollte sich die Pflegefachfrau, Kristina Glänzel verspäten, so hat sie auch die Pflicht, dies spätestens bis 15 Minuten vor Termin bei Ihnen sich telefonisch zu melden.
(7) Rücktrittsrecht Kunde / Patient
Sollte der Kunde / Patient mit den Leistungen der Glänzenden Pflege, Kristina Glänzel, während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Berücksichtigung der Punkte 4 und 5 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Glänzende Pflege, Kristina Glänzel zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin in der Praxis vorliegen.
(8) Rücktrittsrecht Praxis
Die Glänzende Pflege, Kristina Glänzel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB`s verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
(9) Leistungserbringung
Der Leistungserbringer (Glänzende Pflege, Kristina Glänzel), verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.
(10) Schadenersatzanspruch
Der Kunde / Patient hat im Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(11) Haftungsausschluss
Die Glänzende Pflege, Kristina Glänzel, haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Ebenso schließt die Glänzende Pflege, Kristina Glänzel, jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB`s oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.
(12) Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen der Glänzenden Pflege, Kristina Glänzel, und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
(13) Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGB`s innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach schweizerischem Recht gültig.
(14) Schlussbestimmung
Aussagen, die von Geschäftsführerin der Glänzenden Pflege, Kristina Glänzel getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen.